Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgegenstand: Verkauf, Planung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von
Photovoltaikanlagen durch die Fastplug Systems GmbH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das potentielle
Vertragsverhältnis zwischen der
Fastplug Systems GmbH | 1KOMMA5° Hamburg
Segeberger Straße 16
23863 Kayhude
HRB 25033 KI
vertreten durch die Geschäftsführung
(im Folgenden „Fastplug Systems, Gesellschaft, wir, uns, unser“ genannt)
und den natürlichen Personen/juristischen Personen sowie rechtlich verantwortlichen
Vertretern (im Folgenden „Kunde, Sie, Ihr“ genannt), die unsere angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
1. Geltungsbereich
- Unsere AGBs gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Bedingungen gelten nur dann und insoweit als Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung
nach vorhergehender Prüfung sowie unter besonderer Berücksichtigung der
verhältnismäßigen Machbarkeit zugestimmt haben. Die Fastplug Systems GmbH behält sich
das Recht zur Prüfung während des gesamten Installationsprozesses vor. Der Kunde
verpflichtet sich, alle ihm bekannten installationsrelevanten Gegebenheiten am Objekt
mitzuteilen und aufzuzeigen. - Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zum
Zweck abschließen kann, welches überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. - Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung
ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. - Unsere AGB gelten ausschließlich gegenüber den o.g. Kunden.
2. Angebot und Vertragsschluss
- Alle bspw. Auf der Homepage maßgeschneiderten Angebote stellen grundsätzlich nur ein
Beispiel und kein verbindliches Angebot dar. Die Fastplug Systems stellt jeder Kundin/jedem
Kunden ein individuelles, auf die Bedarfe abgestimmtes Angebot zur Verfügung, welches
durch die Unterschrift des Kunden bindend wird. Zu beachten ist hier, dass die errechneten
Beträge/Gewinne, die durch die Montage einer Anlage bzw. Durchführung eines
entsprechenden Vorhabens erzielt werden, reine Prognosen darstellen. Ein individuelles
Angebot wird jeweils mit der Maßgabe erstellt, dass der Hausanschluss der Kundin/des
Kunden mit einem geeigneten Zählerschrank entsprechend der technischen Anschlussbedingungen ihres Netzbetreibers ausgestattet ist. Insbesondere bei älteren
Hausanschlüssen kann ein Wechsel des Zählerschrankes erforderlich und mit zusätzlichen
Kosten verbunden sein. Die Fastplug Systems wird diesen Sachverhalt im Rahmen der
Angebotserstellung nach Möglichkeit prüfen und ggf. im Angebot berücksichtigen. Diese
Möglichkeit hängt mit der Berechtigung für einen Wechsel des Zählerschranks zusammen.
Sollte die Fastplug Systems nicht für einen Wechsel des Zählerschranks berechtigt sein, ist
seitens des Kunden ein Angebot des zuständigen Netzbetreibers einzuholen, sofern nicht
anders schriftlich vereinbart. - Durch die Unterschrift des Kunden gehen beide Parteien ein Rechtsgeschäft ein. Das
Angebot ist somit bindend. Die Kundin/der Kunde erklärt sich mit allen im Angebot
aufgeführten Bedingungen einverstanden und verpflichtet sich zu den im Angebot
aufgeführten Zahlungen. - Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Von den Bedingungen abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Leistungsänderungen behalten wir uns vor,
insoweit die Änderung oder Abweichung geringfügig ist und die Interessen des Kunden nur
unwesentlich beeinträchtigt oder sich als vorteilhaft herausstellt. Des Weiteren ist eine
Änderung zulässig, soweit es sich um handelsübliche Mengen oder Qualitätstoleranzen
handelt. - An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie Visualisierungen von
Photovoltaikanlagen im Rahmen der Angebotserstellung sowie sonstigen Unterlagen behält
sich die Fastplug Systems Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer - Als vereinbarte Beschaffenheit gilt grundsätzlich die Produktbeschreibung des Herstellers.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geben wir aufgrund der
derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen lediglich den Nettopreis an. - Es gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch
eine Änderung des Marktpreises oder durch die Erhöhung der in die Leistungserbringung
einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 %
oder höher über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises
geltend gemacht werden. - Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. - Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. - Sofern nicht anders vereinbart erklärt sich die Kundin/der Kunde mit folgenden
Zahlungsbedingungen einverstanden:
Teilzahlung 1 (25 % Anzahlung nach Angebotsannahme)
Nach Eingang dieser Teilzahlung erfolgt die Projektierung der gesamten Anlage.
Hierzu gehören insbesondere die Koordinierung der internen Ressourcen
(Anlieferung, Dachmontage, Elektrikertermin, Anmeldung Netzbetreiber,
Netzverträglichkeitsprüfung, u.a.) sowie die Bereitstellung und Reservierung des
erforderlichen Materials (Module, Wechselrichter, Speicher, u.a.)
Teilzahlung 2 (65 % Zahlung bis zum Montagetermin)
Nach Eingang dieser Teilzahlung erfolgt die Anlieferung des Materials sowie die
Vorbereitung und Inbetriebnahme der Baustelle (Gerüstaufbau, Montage von
Trägersystemen und Modulen, Verkabelung, u.a.). Im Rahmen des Elektrikertermins
wird ggf. der Speicher/Zählerkasten montiert, die Anlage wird angeschlossen, auf
Funktion geprüft und ggf. als betriebsbereit eingestuft. Die Kundin/der Kunde
unterschreibt ggf. ein Abnahmeprotokoll
Teilzahlung 3 (10 % Zahlung bei betriebsbereiter Anlage)
Diese Teilzahlung erfolgt nach Beendigung der Arbeiten durch die Fastplug Systems
GmbH. Dies ist der Fall, wenn die Anlage betriebsbereit ist. - Die Kundin/der Kunde kommt, ohne weitere Erklärung von uns, acht Tage nach dem
Fälligkeitsdatum in Verzug, sofern er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von
Mängeln steht der Kundin/dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die
Lieferung ist offensichtlich mängelbehaftet. In diesem Fall muss die Zurückbehaltung in
einem angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der
Nacherfüllung stehen.
4. Allgemeine Pflichten des Kunden, Bedingungen und Voraussetzungen
- Zum Zwecke der Angebotserstellung müssen persönliche Daten wie Vor- und Nachname,
Telefonnummer und E-Mailadresse übermittelt werden. Dabei ist es nicht zulässig, den
Namen einer dritten Person zu verwenden, in der Absicht, sich als diese dritte Person
auszugeben. - Alle Kunden müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein. Wir behalten uns vor, in
Verdachtsfällen weitere Informationen bzw. Unterlagen von Kunden anzufordern, um deren
Existenz, Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit zu verifizieren. - Die Kundin/der Kunde ist für die Bereitstellung sowie Kontrolle der jeweils aktuellen und
anwendbaren (bau-) rechtlichen Anforderungen verantwortlich, die die Installation der Anlage
voraussetzt. - Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für die Errichtung und Einrichtung der
Photovoltaikanlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen
vor dem Beginn der Installation der Anlage einzuholen, sofern die o.g. Sachverhalte nicht
von Fastplug Systems abgedeckt und/oder übernommen werden. Hierbei ist besonders zu
beachten, dass die Statik des Gebäudes, auf dem die Photovoltaikanlage installiert werden
soll, vom Bauherrn bzw. Kunden zu prüfen ist.
5. Allgemeine Rechte und Pflichten von Fastplug Systems GmbH
- Fastplug Systems verpflichtet sich, die bestellten Anlagen mängelfrei zu liefern und eine
fachgerechte Montage der jeweiligen Anlage gemäß der Auftragsbestätigung durchzuführen. - Angaben, Daten und weitere Produktinformationen der Hersteller zu bestellten und
gelieferten Waren sind allein Sache der jeweiligen Hersteller. - Fastplug Systems behält sich vor, bei Nichtverfügung bestimmter Komponenten solche mit
vergleichbarer Qualität und Ausstattung zu liefern. Dies ist besonders auch von der
Verfügbarkeit bzw. der Marktlage abhängig.
6. Leistungszeit und Gefahrenübergang, Haftung für Mängel
- Die Einhaltung von Fristen für die Lieferung und dementsprechender Montage setzt den
rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen
Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von ggf. Vollmachten sowie der Einhaltung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Sollten die erforderlichen Voraussetzungen
nicht gegeben sein, verlängern sich dementsprechend die Fristen und ggf. Liefer- und
Montagetermine. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. - Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die
Fristen angemessen. - Fastplug Systems haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit von uns oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung von uns ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit,
jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. - Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit - Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall uns zu,
sofern die Funktion gegeben ist. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat schriftlich
zu erfolgen. Uns ist für die Nacherfüllung eine Frist von mindestens fünf Wochen
einzuräumen. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Sachmängel innerhalb
von fünf Tagen nach Erhalt der Ware uns schriftlich anzuzeigen, es genügt die Absendung
der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie möglich zu
beschreiben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der
Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung an einen anderen Ort als der
Niederlassung des Kunden verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem
bestimmungsmäßigen Gebrauch. Die Anwendung des § 478 BGB (Rückgriffsanspruch des
Unternehmers) bleibt unberührt. Unbeschadet weiterer Ansprüche von uns hat der Kunde im
Falle der unberechtigten Mängelrüge uns die Aufwendungen zur Prüfung und – soweit
verlangt – zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen. - Mit diesen AGB nimmt der Kunde bei der Installation einer PV-Anlage auf seinem Dach,
welches mit Pappdocken errichtet worden ist, das Risiko eventueller Beschädigungen dieser
bewilligend in Kauf. Fastplug Systems GmbH kann diesbezüglich keine Garantie und
Gewährleistung für eventuelle Schäden übernehmen. Schadensersatzansprüche
diesbezüglich können nicht, auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt, geltend gemacht
werden. Bei entsprechenden Dächern gilt grundsätzlich, dass einzelne Pappdocken zur
Installation des Trägersystems perforiert und anschließend wieder versiegelt werden, um
eine fachgerechte Anbringung eines „Hakensystems“ zu gewährleisten.
7. Eigentumsvorbehalt
- Der Liefergegenstand bleibt Eigentum von uns bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den
Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche.
8. Verjährung
- Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB. - Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung – gleich aus
welchem Rechtsgrund – beträgt ein Jahr. Es gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1
Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke,
Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffanspruch des Unternehmers) oder § 634a
Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder Werk, dessen Erfolg in Erbringung von Planungs- oder
Überwachsungsleistung hierfür besteht). Die im vorstehenden Satz 2 ausgenommenen Fälle
unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren. - Die Verjährungsfristen gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, die
mit dem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des
Anspruchs. Soweit Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bestehen, die mit dem
Mangel nicht im Zusammenhang stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Abs. 2 Satz 1. - Die Verjährungsfristen der Absätze 2 und 3 gelten mit folgenden Maßgaben:
a) Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
b) Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht in den
Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. - Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über
den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen
unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
9.Widerrufsbelehrung
- Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses/der
Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Fastplug Systems GmbH, Segeberger Straße 16, 23863 Kayhude,
E-Mail: info@fastplug-systems.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
10.Gewährleistung und Herstellergarantien
- Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften
11. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
- Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser
Geschäftssitz. - Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für uns
geschäftssitzzuständige Gericht. - Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Stand: 09/2023